Arten- und Biotopenschutzmaßnahmen


Schutzgebiete nach Landespflegerecht

Das Landespflegegesetz sieht verschiedene Formen von Schutzgebieten zu landespflegerischen Zwecken vor. Für jedes Schutzgebiet muß eine Verordnung erlassen werden. Für die Ausweisung sind je nach Schutzgebietstyp unterschiedliche Behörden zuständig (s. rechts). Wichtigste Schutzgebietsform ist das Naturschutzgebiet.

Schutzgebietstyp zuständige Behörde
Naturschutzgebiet obere Landespflegebehörde - Bezirksregierung
Landschaftsschutzgebiet untere Landespflegebehörde - Kreisverwaltung
Naturpark oberste Landespflegebehörde - Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz
Naturdenkmal untere Landespflegebehörde - Kreisverwaltung
geschützter Landschaftsbestandteil untere Landespflegebehörde - Kreisverwaltung

Naturschutzgebiete (NSG)

Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgelegte Gebiete in denen ein "besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung und Entwicklung # erforderlich ist" (§ 21 LPflG). Das Naturschutzgebiet ist die strengste nach deutschem Recht mögliche Schutzgebietsform.

Im Kreis Neuwied bestehen neun rechtskräftige Naturschutzgebiete (s. Tabelle #), die mit insgesamt 155 Hektar jedoch nur 0,25 % der Kreisfläche einnehmen. Bundesweit beträgt der NSG-Anteil 1,7 %, in Rheinland-Pfalz sind 1,3 % der Landesfläche als NSG ausgewiesen.

Neunzehn weitere Gebiete im Kreis Neuwied sind vom Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht zur NSG-Ausweisung vorgesehen (Stand 1996). Hiervon ist eine Ausweisung zur Zeit im Verfahren (Streuobstwiesen bei Altwied "Auf der Hardt"), ein zweites Gebiet, der "Schieferberg bei Hammerstein", ist vorrangig zur Ausweisung vorgesehen (Priorität 1). Alle weiteren Gebiete sind vorerst zurückgestellt (Priorität 3). Die einzelnen Gebiete sind in Tabelle # aufgeführt.

Im Rahmen der Biotopkartierung erhielten im Kreisgebiet zwei Bereiche, die "Rheinbrohler Ley " und die "Hammersteiner Ley" (Teilbereich des geplanten NSG Schieferberg bei Hammerstein s.u.), die höchste Wertstufe "hervorragendes Gebiet", die weiteren als Naturschutzgebiet vorgeschlagenen Flächen wurden als "besonders schützenswert" eingestuft. Für die Naturschutzgebiete "Erpeler Ley", "Langenbergskopf" und "Urmitzer Werth und Rheinufer" wird eine Ausweitung des Schutzgebietes empfohlen.

Jährlich einmal findet unter Beteiligung des Landesamtes für Umwelt und Gewerbeaufsicht, der anerkannten Naturschutzverbände, der Forstverwaltung und der Landespflegebehörden eine Bereisung einzelner Naturschutzgebiete statt. Sie dient der Überprüfung des Zustandes der NSG sowie der Wirksamkeit der jeweiligen Schutz- und Pflegemaßnahmen.

Die Planung, Leitung und Betreuung der Biotoppflege- und Entwicklungsmaßnahmen in den Naturschutzgebieten im Kreis Neuwied wird seit Sommer 1994 durch einen von der Bezirksregierung beauftragten Biotopbetreuer vorgenommen. Pflegemaßnahmen wurden 1995 in den Naturschutzgebieten "Am Kronenberg" und "Buchholzer Moor und Lökestein" in Teilbereichen durchgeführt. Für 1996/97 sind weitere Pflegemaßnahmen für die Naturschutzgebiete "Buchholzer Moor", "Erpeler Ley", "Am Kronenberg" und "Urmitzer Werth" vorgesehen. Nähere Angaben zur Biotoppflege finden sich im Abschnitt # Biotoppflegemaßnahmen im Kreis Neuwied.

Übersicht über die vom Landesamt (LfUG) als Naturschutzgebiet vorgesehenen Bereiche im Landkreis Neuwied

Lfd.-Nr. Gebietsname Priorität
1 Auf der Hardt bei Altwied 1
2 Schieferberg bei Hammerstein 1
3 Rheinbrohler Ley 3
4 Naßwiese Kahlenborn 3
5 Naßwiese Griesenbach 3
6 Brache W Buchholz 3
7 Basaltgrube mit Tümpeln 3
8 Ochsenbrucbach SW Dierdorf 3
9 Iserbach Rüscheid 3
10 Fischweiher Giershofen 3
11 Waldstück Jakobshof 3
12 Trockenwald oberhalb Leutesdorf 3
13 Feuchtwiese Hesseln 3
14 Erlenbuchwald bei Rothekreuz 3
15 Weißlei bei Weißenfels 3
16 Wiedtal Datzeroth 3
17 Naßwiese Hambachsmühle 3
18 Saynbachtal Breitenau - Isenburg 3
19 Fockenbachtal 3

Anzahl und Flächengröße der Naturschutzgebiete im Kreis Neuwied, Stand 1995

Lfd.-Nr. Amtl.-Nr. Schutzgebietsname Größe in ha Lage in TK 25 VO vom
1 1-013 Bertenauer Kopf und Telegraphenhügel 34,0 5310 25.08.1986
2 1-032 Langenbergskopf 2,0 5510 27.07.1935
3 1-033 Erpeler Ley 8,6 5409 09.07.1941
4 1-034 Am Kronenberg 13,0 5409 20.08.1937
5 1-035 Urmitzer Werth 80,0 5511/5510 24.05.1985
6 1-042 Meerheck 5,7 5511 12.04.1976
7 1-084 Moor- und Heidegebiet Kirchleib 7,0 5210 01.06.1984
8 1-085 Buchholzer Moor und Lökestein 3,8 5310 07.12.1982
9 1-058 Bershaue 1,8 5310 25.01.1990
           
    Summe ca. 155,50