Bodenstrukturveränderungen
Die Funktionen des Bodens werden auch durch Veränderungen der Bodenstruktur beeinflußt. Hierzu zählen der Abbau von Rohstoffen und Veränderungen des Bodengefüges durch Erosion und Verdichtung.
3.1 Rohstoffabbau
Im Landkreis Neuwied werden heute Kies, Basalt, Bims und in geringem Umfang auch Ton abgebaut. Ein Untertagebau (Erzbergwerke) wird seit etwa 70 Jahren nicht mehr betrieben. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes RP wurden im Landkreis Neuwied 1993 auf 202 ha der Kreisfläche Kies, Basalt Ton und Bims abgebaut.
3.1.1 Gesetzliche Grundlagen des Rohstoffabbaus
In Rheinland-Pfalz gibt es kein den gesamten Abbau von Bodenschätzen und Rohstoffen einheitlich regelndes Gesetz. Je nach Art des abzubauenden Rohstoffes, der technischen Durchführung der Abbaumaßnahme und der Lage sind unterschiedliche Rechtsgrundlagen heranzuziehen und unterschiedliche Behörden für die Genehmigung zuständig. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:
Das Bundesberggesetz gilt insbesondere für den Untertagebau (zB. Eisenerz) sowie für die sogenannten grundeigenen Bodenschätze, zu denen Quarzit und feuerfeste Tone zählen. Der Abbau von Kies, Bims und Säulenbasalt unterliegt nicht dem Bundesberggesetz.
Für den Abbau der Bodenbestandteile Bims, Kies und Basalt ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 2,3 und 7 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit §§ 25 ff Landeswassergesetz durch die Untere Wasserbehörde erforderlich. Für die anderen Bodenschätze, die dem Bundesberggesetz unterliegen, wird die wasserrechtliche Erlaubnis durch die Bergbehörde erteilt.
Die Errichtung und den Betrieb von Anlagen regelt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Nach § 4 BImSchG bedarf es einer Genehmigung, wenn schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich benachteiligt oder erheblich belästigt werden können. Dies trifft beispielsweise auf den mit Sprengungen verbundenen Basaltabbau zu.
Die Landespflegebehörde wird bei allen Abbauvorhaben beteiligt. Liegt ein Abbaugebiet im Naturpark, so ist das Einverständnis der Landespflegebehörde erforderlich. Die Bestimmungen nach Landespflegegesetz (LPflG) lauten: "Beim Abbau von Bodenschätzen ist die Vernichtung wertvoller Landschaftsteile oder Landschaftsbestandteile zu vermeiden, dauernde Schäden des Naturhaushaltes sind zu verhüten. Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen und durch Aufschüttungen sind durch Rekultivierung oder naturnahe Gestaltung auszugleichen" (§ 2, Nr. 5 LPflG).
Die Gewinnung von Bodenschätzen oder anderen Bodenbestandteilen gelten nach § 4 LPflG als Eingriff in Natur und Landschaft. § 5 LPflG regelt die Zulässigkeit, Folgen und Ausgleich von Eingriffen. Ein Eingriff ist danach unzulässig, wenn die damit verbundenen Beeinträchtigungen nicht ausgeglichen oder ersetzt werden können und die Belange der Landespflege in der Abwägung vorgehen. Im Naturpark "Rhein-Westerwald" gelten zusätzlich die Vorschriften der Naturparkverordnung.
Bei Inanspruchnahme von Waldflächen wird das Forstrecht berührt. Die Rodung von Wald und die damit verbundene Änderung der Bodennutzung bedarf einer Genehmigung durch die Forstbehörde .
Das Baurecht regelt die planungsrechtliche Beurteilung eines Standortes. Die LBauO gilt für alle baulichen Anlagen, ausgenommen die der Bergbehörde unterliegenden Aufschüttungen und Abgrabungen.
Bei raumbedeutsamen Abbauvorhaben ist die Landesplanungsbehörde zu beteiligen. Sie wird bei einer Flächengröße über 10 ha mit der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens zwingend tätig.
3.1.2 Ökologische Auswirkungen
Ein Gesteinsabbau stellt einen erheblichen Eingriff in das jeweilige Landschaftsgefüge dar, ganz gleich ob es sich dabei um längerfristige (Basalt, Ton), mittelfristige (Kies) oder um kurzzeitige Eingriffe (Bimsabbau) handelt. Das Maß der Beeinträchtigung ist, abhängig von der Empfindlichkeit des betroffenen Lebensraumes und von der Art und Intensität des Abbaus, unterschiedlich hoch. Im Folgenden sind die wesentlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft aufgeführt:
3.13 Basaltabbau im Landkreis Neuwied
Die Basaltvorkommen des Landkreises Neuwied befinden sich im Bereich des Westerwälder Vulkanrückens, einer südlichen Fortsetzung des Siebengebirges (VG Asbach, Linz und Unkel) sowie im Dierdorfer Raum (VG Dierdorf und Puderbach). Heute sind die Basaltkuppen weitgehend abgebaut. Von den etwa dreißig Basaltsteinbrüchen im Kreis sind derzeit fünf in Betrieb. Die für den derzeitigen Abbau in Anspruch genommene Fläche beträgt etwa 22,7 ha.
Die ehemaligen Basaltbrüche sind fast alle offen gelassen worden. Hier haben sich großenteils ökologisch wertvolle Sekundärbiotope gebildet, oftmals mit kleineren oder größeren Gewässern und den dazu gehörenden Tier- und Pflanzengemeinschaften. Drei Steinbrüche wurden bisher ganz oder teilweise verfüllt. Der Steinbruch "Spieß" bei Dattenberg wurde aus Stabilitätsgründen teilverfüllt. Der Steinbruch "Fernthal" wurde bis Ende 1995 als Mülldeponie genutzt. Zwei weitere ehemalige Steinbruchgelände dienen heute für Sprengversuche bzw. als Schießstand.
Für die heute betriebenen Basaltbrüche ist vorgesehen sie nach Aufgabe der Nutzung soweit wie möglich der natürlichen Sukzession zu überlassen. So können mit der Zeit auch hier öklogisch wertvolle Sekundärbiotope entstehen (siehe auch Kapitel Naturschutz und Landschaftspflege).
Basaltbrüche, in Betrieb:
VG Linz (4)
Steinbruch "Mehrberg I" - Gemarkung Linz, Fläche ca. 7,5 ha
Steinbruch "Mehrberg II" - Gemarkung Linz, Fläche ca. 3,1 ha
Steinbruch "Naak" - Gemarkungen Oberkasbach, Ohlenberg und Ockenfels, Fläche ca. 10,0 ha
Steinbruch "In den Hüllen" - Ohlenberg, Gemarkungen Oberkasbach und Ohlenberg, Fläche ca. 0,9 ha
VG Dierdorf (1)
Steinbruch in der Gemarkung Stebach, Fläche ca. 1,2 ha
ehemalige Basaltbrüche:
VG Linz (13)
Willscheider Berg, Vettelschoß - verfüllt
Strödter Hügel - offen, mit Gewässer
Notscheider Kopf - offen, trocken
Hummelsberg I + II - offen, teilw. mit Gewässer
Rennenberg I
Rennenberg II
Minderberg - offen, mit Gewässer
Lützenack, Kasbach-Ohlberg - offen, trocken, Sprengversuche
Stümperich, Dattenberg - offen, als Schießstand
Römerich, Dattenberg - offen, trocken
Schwarzer See, Dattenberg - Gewässer
Spieß, Dattenberg - wird teilweise verfüllt
Ginsterhahn, St. Katharinen - verfüllt
VG Asbach (5)
südl. Neustadt, Jungfernhof - offen, mit Gewässer
Plager Kopf - offen, mit Gewässer
Bennauer Kopf - offen, mit Gewässer
Priesterberg - offen, trocken
Fernthal - heute Mülldeponie
VG Unkel (2)
Asberg - offen, mit Gewässer
Kuckstein - offen, trocken
VG Waldbreitbach (2)
Roßbacher Häubchen - offen, trocken
Mahlbergskopf - offen, mit Gewässer
Stadt Neuwied (1)
Alteck - offen, trocken
3.1.4 Bimsabbau
Durch Ausbrüche des Laacher-See-Vulkans im Mittelalluvium (vor ca. 11.000 Jahren) entstanden im Bereich des Neuwieder Beckens großflächige Bimsvorkommen. In der Vergangenheit erfolgte eine starke Ausbeutung der Bimslager fast im ganzen Stadtgebiet von Neuwied und in kleineren Bereichen der Verbandsgemeinden Rengsdorf und Dierdorf. Die Bimsvorkommen wiesen nur eine geringe Mächtigkeit auf. Dem entsprechend lag die Abbautiefe zumeist bei 1 - 2 m, in Einzelfällen bei maximal 4 m. Eine Verfüllung der ausgebeuteten Flächen fand wegen der geringen Tiefe kaum statt. Die ehemaligen Bimsabbauflächen liegen heute entsprechend tiefer. Weitgehend ist die ursprüngliche Nutzung (Landwirtschaft/Forst) wiederhergestellt, teilweise sind die Flächen überbaut worden. Da die meisten Vorkommen in der Vergangenheit weitgehend ausgebeutet worden sind, ist der Bimsabbau wirtschaftlich heute von untergeordneter Bedeutung. Hinsichtlich des Naturschutzes hat sich die Situation eher verschärft. Mehr und mehr werden Bimsvorkommen abgebaut, die ehemals nicht als wirtschaftlich galten. Diese Flächen sind meist mit naturnaher Vegetation bestanden woraus sich Konflikte mit dem Naturschutz. ergeben (s. Kap. Naturschutz).
Seit 1949 ist der Bimsabbau genehmigungspflichtig. Er unterliegt dem Landesbimsgesetz über den Abbau und die Verwertung von Bimsvorkommen mit der entsprechenden Landesverordnung. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt seit 1971 bei den Verbandsgemeinden bzw. der Stadt Neuwied. Die Durchführung der Genehmigungen obliegt dem Fachausschuß Bims.
Im Genehmigungsverfahren beteiligt werden
Nach § 5 der Landesverordnung sind ausgebimste Flächen bis zur nächsten Frühjahrsbestellung wieder einzuplanieren. Wird die Land- und Forstwirtschaft auf längere Zeit beeinträchtigt, so wird eine Genehmigung versagt. In Wasserschutzgebieten der Zone II sowie in Naturschutzgebieten ist ein Abbau grundsätzlich untersagt. Im Naturpark "Rhein-Westerwald" gelten erschwerte Bedingungen zur Erteilung einer Abbaugenehmigung. In Wasserschutzgebieten der Zone IIIA ist zusätzlich eine geologische Stellungnahme erforderlich
1993 wurden im Landkreis sieben Genehmigungen zum Bimsabbau auf einer Gesamtfläche von 14,8 ha im Stadtgebiet Neuwied erteilt. Die Genehmigung verpflichtet den Betreiber zu Ausgleichsmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen, sofern ein Ausgleich des Eingriffes nicht möglich ist. Hierbei muß man sich jedoch darüber im Klaren sein, daß ein vollwertiger Ausgleich oder Ersatz nur teilweise geschaffen werden kann. Auch wenn der Bimsabbau eine vorübergehende Beanspruchung der Bodenfläche darstellt, so bewirkt er eine dauerhafte Veränderung in Naturhaushalt und Landschaftsbild. Die gewachsene Bodenstruktur wird zerstört.
Bimsböden zeichnen sich durch eine hohe Filterfunktion und besonders gute Wasserspeicherkapazität aus. Bimsböden nehmen Wasser schnell auf und geben es auch wieder pflanzenverfügbar ab. Bimsgestein im "C-Horizont" sorgt aufgrund seiner Porosität für eine gute Durchlüftung im Unterboden und so für eine günstige biologische Aktivität im ganzen Boden. Durch großflächigen Abbau der Bimsschichten werden nicht nur die Bodenqualität sondern auch die Grund- und Trinkwassersituation nachhaltig negativ verändert. Die Folge sind ein erhöhter Wasserabfluß und vermehrte Stoffauswaschung ins Grundwasser. Dies ist von besonderer Bedeutung, da die Bimslager sich im Bereich des Haupttrinkwasservorkommens befinden. Durch die Abbautätigkeit und Transport kommt es zu Bodenverdichtung, Bodenversiegelung (Transportwege) und Schadstoffeintrag (verwendete Maschinen). Tier- und Pflanzenwelt werden durch Verlärmung, Staub, Erschütterung und Verlust von Lebensraum beeinträchtigt. Dies trifft insbesondere auf ökologisch empfindliche Gebiete zu. So wurden in den Gemarkungen Heimbach und Weis durch den Bimsabbau zahlreiche Streuobstwiesen zerstört. Die wenigen verbliebenen Bestände unterliegen dem Schutz nach § 24 LPflG.
3.1.5 Kiesabbau
Derzeit sind in den Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz, Unkel und Neuwied acht Kiesabbaugruben in Betrieb. Für die betriebenen Kiesgruben sind je nach Situation unterschiedliche Folgenutzungen vorgesehen. Die Bestimmungen reichen von Überlassen der Sukzession (Renaturierung) über teilweise Verfüllung bis zu kompletter Verfüllung (Rekultivierung). Die Bestimmungen zur Folgenutzung sind Bestandteil der jeweiligen Abbaugenehmigung. Der Bedarf an Kies ist aufgrund starker Bautätigkeit derzeit weiterhin hoch. Ein Ersatz der Kiese durch Recyclingmaterialien ist möglich, hat sich bisher jedoch noch nicht so weit durchgesetzt, daß eine Trendwende erkennbar wäre.
In der Vergangenheit wurden die ausgebeuteten Kiesgruben zumeist mehr oder weniger unkontrolliert mit Abfällen unterschiedlichster Art verfüllt. Diese Gruben bereiten heute als Altablagerungen erhebliche Probleme, vor allem im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung des Grund- und Trinkwassers durch den Austritt von Schadstoffen. Im Wasserschutzgebiet "Engerser Feld" sind 44 Altablagerungen bekannt, von denen nach derzeitigem Wissensstand jedoch keine akute Gefährdung ausgeht. Die Sanierung solcher Altablagerungen ist aufwendig und äußerst kostenintensiv (siehe auch Kapitel Boden, Abschnitt Altlasten, Altablagerungen und Altstandorte und Kapitel Wasser, Abschnitt Wasserschutzgebiet "Engerser Feld").
In den wenigen nicht verfüllten und heute in der Landschaft sichtbaren, ehemaligen Kiesgruben haben sich, soweit sie der natürlichen Entwicklung (Sukzession) überlassen wurden, wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen ausgebildet. In den Naßauskiesungen sind Kiesseen entstanden. Ökologisch besonders bedeutsam sind die beiden großflächigen Kiesseen im "Engerser Feld", der Kannsee und der Steinsee, die für Wat- und Wasservögel als Rast- und Überwinterungsbiotop von überregionaler Bedeutung sind (siehe auch Kapitel Naturschutz).
Ehemalige Kiesabbaugruben im Kreisgebiet:
VG Unkel: ehemalige Kiesgrube in Unkel-Heister - heute Kiessee mit Steilufern;
VG Bad Hönningen: ehemalige Kiesgrube "Judenhecke" - heute ökologisch wertvoller Biotop;
"Tafelberg" - heute als Deponie des Chemiewerkes in Bad Hönningen genutzt;
VG Linz: Kiesgrube Dattenberg - naturnahe Entwicklung vorgesehen;
Stadt Neuwied: Kiesseen (Kannse, Steinsee) im "Engerser Feld" - überregional bedeutsamer Vogelrast- und Überwinterungsbiotop.
Nutzungskonflikte: Die Kiesvorkommen im Kreisgebiet befinden sich im räumlich stark beanspruchten Rheintal. Hieraus ergeben sich Konflikte zwischen dem Kiesabbau und allen anderen Flächennutzungen. Die große Flächeninanspruchnahme führt regelmäßig zu Interessenskonflikten mit Naturschutz und Landschaftspflege. Oftmals sind gerade die wenigen verbliebenen ökologisch wertvollen Bestände von Abbauplanungen betroffen wie beispielsweise im "Engerser Feld". Durch das Entfernen schützender Grundwasserdeckschichten, bei Naßauskiesung zudem verbunden mit der Freilegung des Grundwassers, ergeben sich Konflikte mit der Wasserwirtschaft hinsichtlich der Sicherung von Trink- und Grundwasser vor Schadstoffeintrag. Besonders betroffen ist hiervon das Wasserschutzgebiet "Engerser Feld". Ein Nutzungskonzept für das "Engerser Feld" mit Priorität für Trinkwasserschutz und Naturschutz wird seit Jahren diskutiert, bisher jedoch ohne konkretes Ergebnis. Weitere Konflikte ergeben sich durch die von den Transportfahrzeugen verursachte Lärm- und Staubbelästigung der Anwohner.
Die Kreisverwaltung ist als Genehmigungsbehörde bestrebt die bei Kiesabbauvorhaben im Bereich der Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz und Unkel auftretenden Probleme in Zukunft durch ein Rohstoffsicherungs- und Rekultivierungskonzept zu lösen. Nach mehreren Besprechungen mit Vertretern der betroffenen Verbandsgemeinden und Abbauunternehmern wurde Anfang 1996 der Beschluß zur Erstellung des Konzeptes gefaßt. In einem ersten Schritt sollen dabei potentielle Kiesvorkommen auf den Hochterrassen des Rheins hinsichtliches ihres Konfliktpotentials bezüglich Naturschutz und Verkehrserschließung untersucht und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Auf Grundlage von Einzeluntersuchungen sollen dann in den Flächennutzungsplänen der Verbandsgemeinden entsprechende Abgrabungskonzentrationsflächen und Verbotszonen ausgewiesen werden.
3.1.8 Abbau sonstiger Rohstoffe
Der Tonabbau ist im Landkreis Neuwied von untergeordneter Bedeutung. Die einzige derzeit betriebene Tongrube liegt in der Nähe der Ortschaft Oberdreis in der Verbandsgemeinde Puderbach. Der Abbau erfolgt im Tagebau. Hier haben sich wertvolle Lebensräume gebildet (u.a. Vorkommen des stark gefährdeten Laubfrosches), die durch die vorgesehene Verfüllung bedroht sind. Ein weiterer Tonabbaubetrieb in der Verbandsgemeinde Dierdorf (nahe der Ortschaft Wienau) ruht derzeit. Über den weiteren Abbau und Art der erforderlichen Rekultivierung soll Ende 1996 entschieden werden.
Die ehemals betriebenen Eisenerzgruben im Kreisgebiet sind seit etwa 70 Jahren außer Betrieb Der letzte Bergwerksbetrieb wurde 1965 geschlossen.
Siehe auch
3.2 Erosion
Unter Erosion wird der Abtrag der fruchtbaren Bodenkrume durch Wasser oder Wind verstanden. Erosion durch Wind ist in unserer Region vernachlässigbar. Anfällig für Wassererosion sind vor allem Böden mit einem hohen Anteil an Schluff und Feinsand in Hanglagen (Weinbau), die zu Zeiten häufiger Regenfälle ohne Pflanzendecke sind. Das oberflächig abfließende Wasser reißt Bodenteilchen mit sich. Durch maschinengerechtes "Ausräumen" der Landschaft, Grünlandumbruch, Ausweitung der Kulturarten mit später und unvollständiger Bodenbedeckung wie Mais oder Zuckerrüben, durch Intensivierung der Bodenbearbeitung (häufigere Bearbeitung, Tiefpflügen) und Gülleausbringung zu ungünstigen Zeitpunkten hat in den letzten Jahrzehnten die Bodenerosion allgemein zugenommen.
Bundesweit beträgt der Verlust an Ackerboden durch Erosion 3 bis 8 mm pro Jahr. Für das Kreisgebiet liegen hierzu keine Daten vor. Nennenswerte Erosionsprobleme sind jedoch auch in den Weinbaugebieten nicht zu verzeichnen. Erosionsempfindliche Böden in den Hanglagen und auf Kuppen sind großenteils durch Waldbestand oder Dauergrünland vor Abtrag gesichert. Teilweise wird in Gebieten mit 10 bis 20 % Hangneigung Ackerbau betrieben. Zur Erosionsminderung sollte hier die Bewirtschaftung parallel zum Hang erfolgen und Kulturen verwendet werden, die den Boden möglichst lange bedecken. Hecken und Raine wirken ebenfalls erosionsmindernd und sollten als Erosionsschutzmaßnahme angelegt werden.
3.3 Bodenverdichtung
Bodenverdichtungen haben durch die zunehmende Belastung durch schwere landwirtschaftliche Maschinen, durch den Einsatz schwerer Baumaschinen oder durch Trittverdichtung durch den Menschen (in Gebieten mit starkem Freizeitdruck) zugenommen. Feuchte und nasse Böden sind besonders verdichtungsempfindlich. Verdichteter Boden verliert seine Speicher- und Filterfunktion und kann somit die Grundwasserqualität negativ beeinflussen. Die Aufnahmekapazität für Niederschlagswasser verringert sich und der Oberflächenabfluß wird verstärkt. Die Folgen sind eine verminderte Grundwasserneubildung und ein verstärkter Oberflächenabfluß der eine Verschärfung von Hochwassergefahren nach sich ziehen kann. Des weiteren wird durch Bodenverdichtung der gesamte Stoffumsatz im Boden und die biologische Aktivität negativ beeinflußt.
Es ist davon auszugehen, daß auch im Landkreis Neuwied Bodenverdichtungen unterschiedlichen Ausmaßes anzutreffen sind. Hierzu wurden bisher jedoch keine Daten erhoben.