Ausweisung von Wasserschutzgebieten
Im Kreis Neuwied bestehen derzeit fünfundsechzig ausgewiesene Wasserschutzgebiete (WSG). Eine Übersicht zu Größe und Lage der Wasserschutzgebiete gibt die Karte "Wasserschutzgebiete" (Seite #). Bis auf das Schutzgebiet "Engerser Feld" handelt es sich meist um Schutzgebiete von mittlerer bis geringer Größe. Im Bereich des Dernbacher Kopfes (Verbandsgemeinde Puderbach) kommt es zu Überschneidungen von Wasserschutzgebieten. Die Wassergewinnungsanlagen in der Verbandsgemeinde Bad Hönningen speisen heute nicht mehr ins Netz ein. Soweit die Wasserqualität nicht durch Altlasten oder andere Ursachen beeinträchtigt sind (s. unten) bleiben Schutzgebiete und Anlagen für eine Notversorgung bestehen. Gleiches gilt für die Brunnen der Ortsgemeinde Rheinbreitbach (Verbandsgemeinde Unkel) und in der Verbandsgemeinde Linz, außer der Ortsgemeinde Ockenfels (eigene Wassergewinnung). In den Verbandsgemeinden Puderbach, Dierdorf und Rengsdorf ist die Ausweisung neuer Schutzgebiete geplant.
Die Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten erfolgt durch die obere Wasserbehörde in Form einer Rechtsverordnung. Die Rechtsgrundlage bietet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die in Richtlinien aufgestellten technischen Regeln. Ein Wasserschutzgebiet soll das gesamte Einzugsgebiet, sowohl das unterirdische als auch das oberirdische, einer Trinkwassergewinnungsanlage umfassen. Nach den Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete werden folgende Schutzzonen unterschieden:
Tabelle # Wasserschutzgebiete im Landkreis Neuwied, Anzahl und Flächengröße
Größe der Wasserschutzgebiete
In der Richtlinie zur Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten (Richtlinie D30, Runderlaß D821) wurde 1976 verbindlich festgesetzt, daß die Größe der ausgewiesenen Schutzgebiete grundsätzlich auf das gesamte Wassereinzugsgebiet auszudehnen ist. In der Vergangenheit erfolgte die Festsetzung der Schutzgebietsgrenzen zumeist "nach Gefühl" oder nach bestehenden Grundstücksgrenzen. Bahnlinien wurden grundsätzlich ausgespart. Sechsundzwanzig der derzeit im Kreis Neuwied bestehenden Schutzgebiete, die in den 60er und 70er Jahren festgesetzt wurden, sind nicht groß genug ausgewiesen. Es besteht Handlungsbedarf hinsichtlich einer Erweiterung dieser Gebiete.
Teilweise werden im Kreisgebiet Wassergewinnungsanlagen betrieben, ohne daß eine Schutzgebietsausweisung überhaupt erfolgt ist. Eine rechtliche Überprüfung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf durch die Bezirksregierung in 1995 ergab, daß fünf Wassergewinnungsanlagen betrieben wurden, ohne daß ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen war; für sechzehn Anlagen lag kein gültiges Wasserrecht vor. Eine Überprüfung aller Verbandsgemeinden ist vorgesehen. Hier mangelt es bisher an personeller Ausstattung der Wasserbehörden, um regelmäßige Kontrollen durchzuführen.
Tabelle #, Größe der Wasserschutzgebiete, gegliedert nach Verbandsgemeinden
Anzahl der WSG |
ausreichend große WSG |
|
Stadt Neuwied | 1 |
1 |
VG Asbach | 11 |
7 |
VG Bad Hönningen | 3 |
- |
VG Dierdorf | 4 |
2 |
VG Linz | 7 |
- |
VG Puderbach | 23 |
19 |
VG Rengsdorf | 11 |
8 |
VG Unkel | 2 |
1 |
VG Waldbreitbach | 3 |
1 |
LK Neuwied | 65 |
39 |
Auflagen für Wasserschutzgebiete
Die in den jeweiligen Schutzverordnungen festgelegten Auflagen für Wasserschutzgebiete sind recht unterschiedlich. Betroffen sind u.a. die Landwirtschaft mit Auflagen zu Düngung, Pestizideinsatz und Bewirtschaftungsintensität. Des weiteren sind Wirtschaftsbereiche, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, wie beispielsweise Tankstellen, chemische Betriebe oder Kfz-Reparaturwerkstätten, der Abbau von Bodenschätzen, der Bau- und der Verkehrssektor mit Auflagen versehen. Baugenehmigungen in Wasserschutzgebieten werden nur noch unter besonderen Schutzauflagen erteilt. Die Errichtung baulicher Anlagen kann in einzelnen Zonen gänzlich verboten oder einer Genehmigungspflicht unterworfen sein. Nach der Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag) sind Vorsorgemaßnahmen zum Grundwasserschutz zu treffen. Ältere Straßen im Kreisgebiet erfüllen diese Anforderungen in der Regel nicht. Hier wäre es notwendig die nachträgliche Anpassung an den heutigen Stand der Anforderungen zu treffen. Für den Schienenverkehr bestehen derartige Vorsorgemaßnahmen nicht.. In Anbetracht des hohen Risikos beim Transport wassergefährdender Stoffe (Undichtigkeiten, Unfall) und den hohen Herbizideinsatz auf Gleisanlagen sind Maßnahmen zum vorbeugenden Grundwasserschutz bei Schienenverkehr durch Wasserschutzgebiete dringend erforderlich.
Aufgrund hoher Nitratbelastung wurden für das Schutzgebiet "Engerser Feld" 1991 besonders strenge Auflagen bzgl. der Verminderung von Stickstoffeinträgen sowie anderer wassergefährdender Stoffe festgesetzt. Mit der Umsetzung wurde begonnen (siehe auch Abschnitt # Das Wasserschutzgebiet "Engerser Feld"). Die in den letzten Jahren verbesserten Kenntnisse bezüglich der Vermeidung von Belastungen im Trinkwasserbereich sind in die Verordnungen, die auf die sechziger und siebziger Jahre zurückgehen, noch nicht eingeflossen. Die Auflagen wären entsprechend dem Stand der Kenntnisse zu aktualisieren.
Beeinträchtigungen in Wasserschutzgebieten
Beeinträchtigungen in Wasserschutzgebieten gehen aus von Gewerbebetrieben und sonstiger Bebauung, von Altablagerungen, Straßen und Bahnlinien, Abwasserkanälen und Rohrleitungen, vom Bodenabbau sowie von der landwirtschaftlichen Nutzung. Verschiedene Gemeinden haben ihre Wasserschutzgebiete durch Ausweisung von Gewerbegebieten und durch Müllablagerungen, die heute zu Altlasten geworden sind, ganz oder teilweise unbrauchbar gemacht (siehe unten). Diese Politik muß aus Sicht der dauerhaften Trinkwasserversorgung der Bevölkerung als kurzsichtig bezeichnet werden. In Notfällen stehen diese Wassergewinnungsanlagen dann nicht mehr zur Verfügung.
Bebauung/Gewerbegebiete
In verschiedenen Wasserschutzgebieten, wie z.B. im WSG "Engerser Feld", reicht die Bebauung mit Wohn- und Mischnutzung bis in die Schutzzone II hinein. Manche Orte im Kreisgebiet liegen teilweise oder ganz im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage wie z.B. die Ortsgemeinde Lautzert (VG Puderbach) oder die Ortsgemeinde Bennau (VG Asbach). Eine Gefährdung geht hier vor allem von undichten Abwasserleitungen aus.
Bei Gewerbegebieten geht die Beeinträchtigung vor allem von Betrieben aus, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen. So existieren beispielsweise Tankstellen und Tanklager in Wasserschutzgebieten (z.B. WSG "Engerser Feld", WSG bei Dierdorf). In anderen Fällen wurde die Bebauung bis unmittelbar an die Schutzzone II vorangetrieben (z.B. Erpel). In verschiedenen Fällen wurden Wasserschutzgebiete zugunsten eines Gewerbegebietes verkleinert (z.B. Unkel) oder ganz aufgegeben und überbaut (z.B. Dierdorf). In Dernbach ist die Überbauung des Wasserschutzgebietes geplant.
Altablagerungen in Wasserschutzgebieten
Unter Altablagerungen sind beispielsweise stillgelegte Deponien für gewerbliche oder kommunale Abfälle, Aufhaldungen oder Verfüllungen mit Produktionsrückständen sowie illegale Ablagerungen aus der Vergangenheit zu verstehen. Grundsätzlich stellen alle Altablagerungen eine Gefährdung des Grundwassers dar. Die in den vergangenen Jahren im Kreis Neuwied durchgeführte Erfassung der Altablagerungen (siehe auch Kapitel Boden) ergab, daß zahlreiche Altablagerungen sich in Wasserschutzgebieten befinden. Insbesondere in den Rheingemeinden sind Wassergewinnungsanlagen durch Müllablageplätze in ehemaligen Kiesabbauflächen, die oftmals bis ins Grundwasser reichen, mehr oder weniger stark beeinträchtigt oder nicht mehr nutzbar (z.B. Rheinbrohl). Im WSG "Engerser Feld" wurden vierundvierzig Altablagerungen registriert (siehe auch Kapitel Wasserschutzgebiet "Engerser Feld") Zur Einschätzung des Gefährdungspotentials durch Altablagerungen in Wasserschutzgebieten werden durch die derzeit Bezirksregierung Gefahrerforschungsmaßnahmen durchgeführt.
Verkehrswege
Im unmittelbaren Umfeld stark befahrener Straßen enthalten die Böden durch Akkumulation von Kohlenwasserstoffen und Schwermetallen ein hohes Schadstoffpotential in den oberflächennahen Bereichen. Die Stickoxidemissionen des Straßenverkehrs tragen wesentlich zur Versauerung der Böden und bei. Hierdurch können eigentlich im Boden festgelegte Stoffe wie z.B. Aluminium, Schwermetalle und organische Substanzen mobilisiert werden und dann bis ins Grundwasser gelangen.
Das bei der Entwässerung der Straßenflächen anfallende Niederschlagswasser ist zeitweise stark mit verkehrsbedingten Stoffen (Abgase, Tropfverluste, Fahrbahnbelag-, Bremsen- und Reifenabrieb, im Winter Streusalze) verschmutzt. Insbesondere die Tausalze gelangen durch Versickerung relativ ungehindert in das Grundwasser. Durch Tankstellen sowie durch Unfälle können lokale Grundwasserverunreinigungen mit Mineralölprodukten auftreten. Die größte Gefahr für das Grundwasser besteht dort, wo die Passage des bewachsenen und belebten Bodens nur kurz ist oder fehlt (z.B. Geländeeinschnitte von Straßen, häufig bei Autobahnen) und wo der Grundwasserleiter sehr durchlässig ist. Als Reaktion darauf sind bei Neuanlage und Umbau von Straßen in Wasserschutzgebieten mittlerweile Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers zu ergreifen, wie beispielsweise das Abdichten der Straßengräben und ein Kanalisationsanschluß zur Kläranlage (RiStWag = Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten). Ältere Straßen in Wasserschutzgebieten erfüllen diese Anforderungen nicht. Die nachträgliche Anpassung ist dringend zu fordern.
Beim Schienenverkehr gehen Schadstoffeinträge vor allem durch den hohen Einsatz von Unkrautbekämpfungsmitteln (Herbizide) an Gleisen aus. Der Herbizideinsatz liegt mit rund 11 kg pro Hektar Gleisanlage etwa 5fach höher als bei der Anwendung in der Landwirtschaft. Grundwasserverunreinigungen, die auf den Herbizideinsatz durch die Bundesbahn zurückgehen sind wiederholt nachgewiesen worden (Deutscher Bundestag, Drucksache 12/8270, 1994). Für Wasserschutzgebiete ist der vollständige Verzicht auf Herbizide zu fordern. Alternative Verfahren könnten die Infrarot- oder Mikrowellenbestrahlung, Heißluft- oder Heißwasserbehandlung, sowie das Abflämmen der Gleisstrecken sein.
Bezüglich der Beeinträchtigung des Grundwassers über den Austrag von Fäkalien liegen keine Untersuchungen vor. Die Einrichtung geschlossener Abwassersysteme in den Zügen, wie in verschiedenen anderen europäischen Ländern üblich, ist nicht nur aus Wasserschutzgründen längst überfällig. Inwieweit der Fäkalienaustrag durch seine Düngewirkung der Aufwuchsbekämpfung entgegenwirkt ist nicht bekannt. Unkalkulierbar sind Wasser- und Bodenverunreinigungen durch Leckagen und Unfälle bei Transport und Umschlag gefährlicher bzw. wassergefährdender Güter. In den vergangenen Jahren ereigneten sich fünf größere Unfälle (Leckagen) mit gefährlichen Gütern im Kreisgebiet, teilweise in unmittelbarer Nähe von Wasserschutzgebieten, die der Wasserbehörde bekannt wurden. Kleinere Unfälle und Leckagen werden den Wasserbehörden in der Regel nicht gemeldet. Sind Bodenverunreinigungen eingetreten, wird auf Ausschachtungen nach Möglichkeit verzichtet, da sonst die gesamte Strecke für die Dauer der Sanierungsarbeiten gesperrt werden müßte.
Tropfverluste, der Abrieb von Bremsen und Schienen, Imprägniermittel für Schwellen und Schmiermittel für Signale und Weichen stellen weitere beständige Belastungsfaktoren dar. Die Entwässerung der Gleisanlagen erfolgt auch in der Nähe von Wasserschutzgebieten in den Untergrund. Sickerschächte der Bahn befinden sich beispielsweise in Leutesdorf im Einzugsbereich der bis zu diesem Jahr betriebenen Wassergewinnungsanlage Leutesdorf, sowie im Bereich des direkt an das Wasserschutzgebiet "Engerser Feld" angrenzenden Güter- und Rangierbahnhofes Neuwied. Die Aufsicht über die Gleisanlagen obliegt der Bundesbahnverwaltung. Dies bedeutet, daß von Seiten der Wasserbehörden keine Einflußmöglichkeit für den Bereich der Gleisanlagen besteht. Die Informationssituation zu Umweltbelastungen durch den Schienenverkehr ist durch mangelnde Informationsweitergabe durch die Bundesbahn unzureichend.
Abwasserkanäle
Bisherige Untersuchungen der Kanalisation belegen, daß es 100%ig dichte Kanäle nicht gibt. Insbesondere ältere Kanäle weisen eine Vielzahl kleinerer und mittlerer Schäden auf. Dies kann insbesondere bei gefüllten Kanälen (Regenwetter) zu Abwasseraustritt ins Grundwasser führen. So mußte beispielsweise die Wassergewinnungsanlage Leutesdorf aufgrund eines undichten Abwasserkanals im Wasserschutzgebiet geschlossen werden. Neue Kanäle weisen aufgrund der heute zur Verfügung stehenden hochwertigen Materialien eine erhöhte Dichtigkeit auf. Eine Abwasserleitung im Wasserschutzgebiet stellt jedoch immer eine Gefährdung dar.
Abwasserkanäle verlaufen heute beispielsweise durch das Wasserschutzgebiet "Engerser Feld"; zwischen Niederhofen und Raubach, nahe Steimel sowie in der Verbandsgemeinde Asbach führen ebenfalls Abwasserkanäle durch Wasserschutzgebiete. Die Ortschaft Lautzert in der Verbandsgemeinde Puderbach liegt zu großen Teilen, die Ortschaft Bennau (Verbandsgemeinde Asbach) liegt fast vollständig im Wasserschutzgebiet. Weitere Angaben sind den beiden Karten "Wasserentsorgung", "Wasserschutzgebiete" zu entnehmen.
Drainagewirkung von Rohrleitungen
Neben der Beeinträchtigung durch Austritt von Schadstoffen ins Grundwasser wirken alle Rohrleitungen (Abwasserkanäle, Erdgasleitungen u.a.) wie Drainagerohre. Bei Verlauf in Wasserschutzgebieten kann es dadurch zu unerwünschten Veränderungen im Grundwasserhaushalt bzw. Strömungsverhalten kommen.
Kiesabbau
Der Kiesabbau stellt im Rheintal eine große Nutzungskonkurrenz zur Trinkwassergewinnung sowie insbesondere bei Abbau bis ins Grundwasser eine hohe potentielle Gefährdung dar. Über offene Wasserflächen können Schadstoffe direkt ins Grundwasser eingetragen werden und nahe gelegene Brunnen beeinträchtigen. Ehemalige Kiesabbauflächen wurden in der Vergangenheit mit Abfällen der verschiedensten Art verfüllt (siehe Abschnitt Altlasten). Sie stellen heute eine hohe Gefährdung für die Trinkwassergewinnung dar, die beim Stand der heutigen Technik nur mit immensem Kostenaufwand zu sanieren sind (siehe auch Kapitel # Wasserschutzgebiet "Engerser Feld").
Landwirtschaftliche Nutzungen
Die intensive landwirtschaftliche Nutzung führt auch bei ordnungsgemäßer Landwirtschaft zu Belastungen des Grundwasser durch Düngemittel (Nitrat) und Pflanzenschutzmittel (siehe auch Abschnitt Grundwasser) und kann somit zu Problemen bei der Trinkwassergewinnung führen. In verschiedenen Brunnen im Kreis sind erhöhte Nitratwerte festgestellt worden. Die Einhaltung des zulässigen Grenzwertes für Trinkwasser (50 mg/l) wird in solchen Fällen durch Mischen von Wasser mit unterschiedlichen Nitratgehalten erreicht. Die neueren Wasserschutzverordnungen enthalten strenge Auflagen zur Beschränkung der Düngung in den Schutzzonen II und IIIA. Handlungsbedarf besteht hier hinsichtlich der Angleichung älterer Schutzverordnungen.
In einzelnen Rohwassern wurden in geringen Konzentrationen Herbizide nachgewiesen. Diese stammen von landwirtschaftlichen Flächen - vor allem Sonderkulturen -, aus Klein- und Hausgärten und vom Herbizideinsatz auf Bahnkörpern. Schwer abbaubaren Herbizide können auch aus der Umgebung eines Schutzgebietes in dieses eingetragen werden. Ein Einsatzverbot allein im Wasserschutzgebiet bietet daher keinen ausreichenden Schutz vor Herbizidbelastungen im Trinkwasser. Hier ist ein Zulassungsverbot jeglicher wassergefährdender Pflanzenschutzmittel und die Umstellung auf biologische Pflanzenschutzmethoden, wie sie beispielsweise im ökologischen Landbau und naturnahen Waldbau praktiziert werden, zu fordern.
Gefährdung der Trinkwasserversorgung durch zu hohe Fördermengen
Der Förderung von Grundwasser als Trinkwasser sind in quantitativer Hinsicht Grenzen gesetzt. Bei zu hoher Förderung ist auf Dauer mit einer Absenkung des Grundwasserspiegels mit all seinen möglichen Folgen für die Vegetation bzw. für die Landwirtschaft zu rechnen. Für die Wassergewinnungsanlagen in der Rheinebene ist bei steigenden Fördermengen nicht mit einer Absenkung des Grundwasserspiegels zu rechnen. Dieser würde durch einen verstärkten Zufuß von Rheinuferfiltrat ausgeglichen. In den Höhengebieten besteht jedoch die Gefahr, daß bei Übernutzung Wassergewinnungsanlagen versanden könnten.